ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verkaufs- und Leistungsbedingungen, Fassung vom 01.02.2024

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschliesslich Reparaturen) zwischen Hilti (Schweiz) AG („Hilti“) und Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind in unseren Produkte- und Kundenpublikationen und unter www.hilti.ch veröffentlicht. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie Hilti ausdrücklich und schriftlich akzeptiert. Ebenso bedürfen individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen sowie etwaige Kulanzabsprachen und der Abschluss selbständiger Beratungsverträge zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Hilti. Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit der ersten Vertragshandlung (z.B. Bestellung) des Kunden akzeptiert dieser ausdrücklich diese AGB.

2.  Alle Angebote von Hilti sowie alle technischen Angaben, Abbildungen in Produkte- und Kundenpublikationen, www.hilti.ch und dgl. sind unverbindlich, solange Hilti nicht ausdrücklich eine verbindliche Offerte abgibt. Die Offerte gilt als angenommen, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder via E-Mail Annahme erklärt hat oder das entsprechende Produkt / die entsprechende Dienstleistung in Empfang genommen hat. Aufträge des Kunden gelten ebenfalls nur unter Einbezug und Anwendung der jeweils geltenden AGB von Hilti, die mit der Auftragserteilung als akzeptiert gelten.

3.  Bei Reparaturen führen wir nach den DIN- bzw. VDE-Bestimmungen vorgeschriebene Arbeiten auch ohne ausdrücklichen Auftrag aus, soweit dies nach Ermessen von Hilti für den Kunden nicht unzumutbar ist. Kostenvoranschläge erstellen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch. Bei der Erbringung von Leistungen in den Geschäftslokalitäten des Kunden ist dieser verantwortlich dafür, dass die Mitarbeiter von Hilti sicheren Zugang zu den Lokalitäten erhalten, diese frei von gesundheitlicher Gefährdung für die Mitarbeiter sind sowie alle üblichen Standards der Arbeitssicherheit erfüllen, die erforderlichen Genehmigungen für solche Leistungen vorliegen und die notwendige Infrastruktur für die Vornahme der Leistungen vorhanden ist. Der Kunde haftet für allen Schaden an Personen und Sachen von Hilti in seinen Lokalitäten, sofern dieser nicht durch Hilti oder seine Mitarbeiter zu verantworten ist.

4.  Es gelten die bei Auftragseingang gültigen Preise. Die Preise verstehen sich Netto zuzüglich gesetzliche MwSt.

5.  Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten ohne (Skonto-)abzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Überschreitung der anwendbaren Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Barzahlung zu verlangen, weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann der jeweils ältesten Forderung von Hilti gegenüber dem Kunden angerechnet. Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von Hilti anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Hilti bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Hilti berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde erteilt hiermit im Sinne von Art. 715 ZGB sein als „schriftlich“ geltendes Einverständnis zu einer solchen Eintragung.

6.  Wir liefern unsere Produkte in der Regel innerhalb von bis zu 3 Werktagen, soweit die Produkte verfügbar sind und nicht ausdrücklich eine andere Lieferfrist vereinbart ist. Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindliche Schätzungen. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch Ereignisse behindert, die Hilti nicht beeinflussen kann, wie z.B. durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder Lieferengpässe von Dritten, verlängern sich Lieferfristen um die Dauer dieser Behinderungen. Ausserdem kann Hilti ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.

7.  Die Mengen pro Verpackungseinheit sind der Auftragsbestätigung oder dem verbindlichen Angebot von Hilti zu entnehmen. Hilti behält sich vor, Bestellmengen, die nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Bei Produkten, die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht in einer aktuellen Produkte- und Kundenpublikation von Hilti enthalten sind, behält sich Hilti vor, Bestellmengen den internen Produktionsmengen anzupassen oder einen Zuschlag zu verrechnen.

8.  Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Hilti organisiert den Transport der Produkte nach eigenem Ermessen, wobei Sonderwünsche des Kunden soweit möglich berücksichtigt werden. Sämtliche Versandkosten sowie logistische Zusatzleistungen gehen zu Lasten des Kunden soweit es sich hierbei nicht um Kosten der Nacherfüllung wegen eines Mangels handelt. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Anfrage alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Einhaltung von Exportkontrollvorschriften (inkl. Sanktionsvorschriften) erforderlich sind. Liefert der Kunde Hilti Produkte an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen des Kunden), verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der Exportkontrollvorschriften (inkl. Sanktionsvorschriften). Wir haben das Recht, bei Verstößen gegen diese Bestimmung die Erfüllung zu verweigern. Bei Reparaturleistungen entsteht an der uns zur Reparatur gegebenen Sache für uns ein Pfandrecht für alle unsere Forderungen aus dem Reparaturauftrag, sofern die Sache im Eigentum des Kunden steht. Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung sind wir nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die reparierte Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.

9.           Bei allen Produkten, insbesondere aber bei temperaturempfindlichen und verderblichen Produkten sind die von Hilti veröffentlichten Anforderungen an die Handhabung der Produkte und das Verfallsdatum immer einzuhalten.

10. Waren, welche von Hilti korrekt geliefert wurden, werden von Hilti nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer mit Hilti vereinbarten Warenrücksendung ist folgendes zu beachten:

•  Auf dem Begleitpapier hat der Kunde nebst der Rechnungsnummer und dem Rechnungsdatum zu vermerken, mit welchem Hilti-Ansprechpartner die Rücksendung vereinbart wurde.

•  Eine Warenrücknahme ist nur für ganze Verpackungseinheiten möglich, welche originalverpackt sind und dem aktuellen Verkaufsprogramm von Hilti entsprechen. Rücksendungen von Waren, welche bei Hilti nicht mehr im Sortiment sind, werden ohne Rückvergütung entsorgt.

•  Zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand sein. Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung entsorgt.

•  Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen.

•  Mit einem Verfalldatum gekennzeichnete Produkte müssen innert 14 Tagen ab Auslieferung zurückgesandt werden. Entspricht die retournierte Ware den oben erwähnten Bedingungen, werden dem Kunden folgende Beträge rückvergütet:

•   Innert 30 Tagen ab Auslieferung: fakturierter Nettokaufpreis der zurück- gesendeten Ware.

•   Ab 30 Tagen nach Auslieferung: fakturierter Nettokaufpreis der zurück- gesendeten Ware abzüglich 30% des fakturierten Nettokaufpreises der zurückgesendeten Ware.

Für die Rücksendung von DX Kartuschen können die Gefahrgut-Beförderungspapiere und eine Spediteurs Empfehlung vom Customer Service von Hilti verlangt werden.

11. Unsere Lieferungen, erbrachten Dienstleistungen und unsere diesbezüglichen Rechnungen hat der Kunde unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel hinsichtlich der gelieferten Produkte, der erbrachten Dienstleistungen und/oder Fehler in der Rechnung unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Empfang der Produkte bzw. Rechnung oder nach Durchführung der erbrachten Leistungen zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Aufdeckung zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste sind vom Kunden durch die Post feststellen zu lassen. Bei LKW-Lieferungen sind auf dem Transport entstandene Schäden oder Verluste durch den LKW-Fahrer bestätigen zu lassen. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

12.  Hilti leistet Gewähr, dass gelieferte Produkte frei von Mängeln und Fertigungsfehlern sind. Diese Gewährleistung gilt unter der Voraussetzung, dass das Produkt in Übereinstimmung mit der von Hilti gelieferten Bedienungsanleitung richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt wird und dass alle Gewährleistungsansprüche, falls nicht anders kommuniziert, innerhalb von 24 Monaten ab Verkaufsdatum geltend gemacht werden. Für erbrachte Dienstleistungen und Reparaturen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 24 Monate ab Abschluss der Dienstleistungserbringung oder der Reparatur. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist verwirken sämtliche Ansprüche des Kunden. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen mit Angabe des Kaufdatums und unter genauer Beschreibung des Mangels. Das Produkt oder der betroffene Produktteil ist unverzüglich nach Feststellung des Mangels an den Hauptsitz von Hilti in der Schweiz zu senden. Die vorliegende Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, abschliessend und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Erklärungen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen diesbezüglich. Vorbehalten bleiben die jeweils in den Gerätebedienungsanleitungen enthaltenen Garantiebestimmungen.

13.  Bei Mängeln an den von uns gelieferten Produkten oder sonstigen Leistungen (ein- schliesslich Reparaturen), welche innerhalb der Gewährleistungs- resp. Garantiefrist auftreten und rechtzeitig gerügt werden, verpflichten wir uns, nach unserer Wahl, die gelieferten Produkte entweder nachzubessern bzw. zu reparieren oder die gelieferten Produkte zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung werden hiermit wegbedungen. Der Gewährleistungs- resp. Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen durch den Kunden oder durch fremde Werkstätten ausgeführt werden. Da unsere Systeme eine technische Einheit bilden, dürfen Produkte von Hilti nicht für andere als die von Hilti empfohlenen Zwecke oder in Kombination mit Produkten, die für den Zweck nicht geeignet sind, verwendet werden. Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind ausgeschlossen, wenn Produkte von Hilti durch Dritte verändert werden oder Produkte oder Bestandteile von Dritten in Produkte von Hilti eingebaut werden. Es bestehen keine Ansprüche aus Gewährleistung resp. auf Garantieleistungen bei Mängeln aufgrund normaler Abnützung, unsachgemässem Umgang, ungenügender Wartung oder Einwirkung Dritter.

14.  Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften (insb. SIA-Normen, DlN-Normen und Baurecht) sowie die Prüfung etwaiger Vorgaben Dritter (z.B. Planer, Bauherren) ist in jedem Falle Sache unserer Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass unsere Mitarbeiter (z.B. Verkaufsberater) oft keine ausgebildeten Handwerker, Statiker oder Ingenieure sind. Beratungsleistungen unserer Mitarbeiter ersetzen daher nicht eine gebotene Beratung durch qualifizierte Fachleute. Hilti lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften bzw. Vorgaben und / oder aus dem fehlenden Beizug qualifizierter Fachleute durch den Kunde entstehen können. Hilti haftet im Rahmen der zwingenden Bestimmungen der Produktehaftpflicht. Ausgenommen bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, wird jegliche weitergehende Haftung ausgeschlossen. Die vertragliche oder ausservertragliche Haftung von Hilti im Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von Hilti zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung dieser Personen, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist (vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen der Produktehaftpflicht).In jedem Fall ist eine allfällige Schadenersatzpflicht von Hilti, ihren Organen, ihren Mitarbeitern und allfällig von Hilti beigezogenen Dritten –- unabhängig vom Rechtsgrund –beschränkt auf den vom Kunden gemäss Vertrag bezahlten oder zu bezahlenden Preis. Die Haftung für indirekte Schäden / Folgeschäden (inkl. Verzögerungsschäden) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

15. Sämtliche Immaterialgüterrechte, die sich Hilti im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder der Erfüllung von Dienstleistungen aneignet oder von Dritten erwirbt, bleiben im ausschliesslichen Eigentum von Hilti. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Hilti darf der Kunde keine Immaterialgüterrechte, insbesondere keine Patenten und/oder Marken, von Hilti verwenden.

16. Erfüllungsort für sämtliche vom Kunden zu leistenden Zahlungen ist der Sitz von Hilti in der Schweiz. Es gilt schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist der Sitz von Hilti in der Schweiz.

 

Hilti (Schweiz) AG