Servicebeschreibung Vorfertigungsservices

Servicebeschreibung der Vorfertigungsservices der Hilti Schweiz AG für Vormontage, Vorkonfektionierung und Schienenschnitt

AGB

 

Für Hilti Vorfertigungsservices gelten ergänzend und nachrangig unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») – Verkaufs- und Leistungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung - und sind damit Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen im Hinblick auf Vorfertigung zwischen der Hilti (Schweiz) AG («Hilti») und den Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind unter hilti.ch veröffentlicht.

Leistungen:

 

• Schienenschnitt: Zuschnitt von Hilti Produkten gemäss Offerte. Zusätzliche Leistungen wie Entgratung und Verzinkung der Schnittkanten können entgeltlich beauftragt werden. Das Entgraten von Gewindestangen wird standardmässig ausgeführt und ist im Preis inbegriffen.

• Vorkonfektionierung: Kundenspezifische und stückgenaue Zusammenstellung von Hilti Produkten gemäss Offerte.

• Vormontage: Kundenspezifische Vormontage von Hilti Produkten gemäss Offerte.

• Kombinationen der drei Hilti Vorfertigungsservices (Vormontage, Vorkonfektionierung und Schienenschnitt) sind möglich.

• Alle Vorfertigungsservices beinhalten auch die Verpackung und Beschriftung des Serviceergebnisses.

Details:

 

• Offerten werden auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Eine Zusammenfassung der Anfrage bildet einen integrierenden Bestandteil der Offerte. Mit der Bestätigung der Offerte akzeptiert der Kunde zeitgleich auch diese Leistungsbeschreibung.

• Unsere Offerten sind freibleibend, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Die Bestellung des Kunden hierauf gilt als verbindliches Vertragsangebot, welches Hilti innerhalb von fünf Arbeitstagen nach seinem Zugang durch eine schriftliche Bestellbestätigung (E-Mail ausreichend) annehmen kann.

• Hilti führt die Vorfertigungsservices erst nach Versand der Auftragsbestätigung durch.

• Nach Zugang der schriftlichen Bestellbestätigung durch Hilti ist die Bestellung des Kunden nicht mehr stornierbar und Produkte können durch den Kunden nicht mehr zurückgegeben werden.

• Alle zusätzlichen Leistungen, die über die Offerte hinausgehen (so z.B. technische Bemessungen, IDS-Leistungen), sind nicht im Liefer/-Leistungsumfang enthalten und müssen separat vereinbart werden.

• Im Rahmen der Vormontage wird Hilti nach Vertragsschluss eine Werkstattzeichnung erstellen. Der Kunde wird die Werkstattzeichnung überprüfen und schriftlich abnehmen (Gut zur Ausführung). Das Gut zur Ausführung darf nicht wegen unwesentlichen Mängeln verweigert werden. Verweigert der Kunde wegen unwesentlicher Mängel das Gut zur Ausführung, kann Hilti vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

• Alle Masse in den Werkstattzeichnungen und Stücklisten sind in Millimetern (mm) angegeben, sofern nichts anders vermerkt ist. Die Reihenfolge der Positionsnummern entspricht in der Regel nicht der Montagereihenfolge. Die für die korrekte Installation erforderlichen Informationen sind der jeweiligen Hilti-Bedienungsanleitung zu entnehmen.

• Mit dem Gut zur Ausführung wird die Feinspezifikation der Vormontage verbindlich (freeze of design). Bei IDS-Projekten kann dieser freeze of design nach Absprache auch etappenweise stattfinden. Nachträgliche Änderungswünsche sind nur wirksam, wenn sie von Hilti schriftlich angenommen werden. Mehrarbeit und zusätzlicher Materialbedarf werden zusätzlich berechnet und etwaig vereinbarte Liefertermine verlängern sich entsprechend.

Die Montage von Schienenendkappen erfolgt nur, sofern ausdrücklich vereinbart.

• Wenn vom Kunden stammende Berechnungen, Zeichnungen, Ausarbeitungen und/oder Auslegungen als Grundlage für die Leistungserbringung dienen, werden diese von Hilti nicht überprüft und seitens Hilti wird keine Verantwortung übernommen. Bzgl. der von Hilti stammenden Auslegungen, welche separat über das ECC angefragt werden müssen, gilt die Leistungsbeschreibung „technische Bemessung und Zeichnung“; einsehbar unter [Link] eine weitere Überprüfung findet nicht statt. Ob vom Kunden stammende Berechnungen oder Auslegungen von Hilti als Grundlage dienen, ist der Zusammenfassung der Anfrage zu entnehmen.

• Alle Produktlängen unterliegen den Standardtoleranzen, wie sie in den Hilti-Werkstattzeichnungen dargestellt sind.

• Die Zuschnitt- und Montagetoleranzen betragen +/- 5 mm, wenn keine anderen Toleranzen definiert sind.

• In der Offerte genannte Lieferzeiten sind lediglich Schätzungen. Hilti garantiert keine Lieferzeiten, ausser solche sind ausdrücklich schriftlich vereinbart worden. Verzug von Hilti setzt neben den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere voraus, dass der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung setzt und Hilti diese aus von Hilti zu vertretenden Gründen nicht einhält.

• Bedienungsanleitungen beziehen sich jeweils auf die einzelnen Elemente des Teilesets und sind – einfach auffindar durch die Eingabe der jeweiligen Artikelnummer im Suchfeld - online unter www.hilti.ch verfügbar oder werden auf entsprechendes Verlangen von der Hilti (Schweiz) AG abgegeben.

• Die Gewährleistung erlischt, wenn Änderungen an den Lieferungen bzw. Leistungen vorgenommen oder Teile ausgewechselt werden, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

• Hilti Vorfertigugnsservices und Zeichnungen werden ausschliesslich für Produkte der Marke Hilti angeboten und dürfen nicht auf Produkte Dritter übertragen werden.

• Für kundenspezifisch vorgefertigte Hilti-Produkte stellt Hilti keine präferenziellen oder nicht präferenziellen Belege zur Verfügung (Langzeit-Lieferantenerklärung, EUR1, Rechnungserklärung, Ursprungszeugnis).

• Im Falle von Verzögerungen und/oder eines geänderten Liefertermins auf Kundenseite, werden sämtliche zusätzliche Kosten, die für Hilti entstehen, dem Kunden in Rechnung gestellt.

• Die Lieferverpackung der Serviceergebnisse ist nur für den Transport bestimmt und ist nicht für eine langfristige Lagerung im Freien oder auf der Baustelle geeignet.

Kundenpflichten:

 

• Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Zusammenfassung der Anfrage genannten Informationen verantwortlich. Er hat diese Daten zu überprüfen und Hilti unverzüglich per E-Mail über etwaige Unstimmigkeiten zu informieren. Andernfalls darf Hilti davon ausgehen, dass alle in der Zusammenfassung der Anfrage enthaltenen Informationen vollständig und korrekt sind.

• Der Kunde wird Hilti auch allfällige weitere, für die zur ordnungsgemässen Durchführung der Leistung notwendige Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung stellen und die Leistung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen fördern.

• Im Falle der Lieferung von Produkten setzen die Rechte des Kunden wegen Mängeln voraus, dass er das Produkt nach Ablieferung überprüft und Hilti Mängel innert 5 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich und wenn möglich mit Bilddokumentation mitteilt.

• Es kann vorkommen, dass sich die Verbindungen der vormontierten Einheiten während des Transports lockern, so dass die erforderlichen Drehmomente nicht mehr erreicht werden. Daher muss der Kunde alle Verschraubungen mit einem geeigneten Werkzeug entsprechend den in der jeweiligen Bedienungsanleitung angegebenen Drehmomenten prüfen und ggf. nachziehen.

• Nach der Ankunft der vorgefertigten Produkte bei dem Kunden, ist dieser für das weitere Abladen, den Warentransport und die Montage gemäss der anwendbaren Bedienungsanleitung verantwortlich (Übergang von Nutzen und Gefahr bei Ablieferung).

• Bei sämtlichen Vorfertigungsserviceleistungen ist der Kunde für die korrekte Installation gemäss den geltenden Hilti Gebrauchsanweisungen verantwortlich.

 

[1] Definition Werkstattzeichnung: Technische Zeichnung mit allen relevanten Massen und Produktspezifikationen, nach der die Ausführung und Montage vorgenommen wird.

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