Bedingungen für Technische Services

Besondere Bedingungen der Hilti (Schweiz) AG („Hilti“) für technische Dienstleistungen

1. Diese Bedingungen gelten für die technische Beratung und/oder technische Ausarbeitung („Technische Dienstleistungen“)
durch Hilti zu Auswahl, Anwendung und Bemessung der von Hilti vertriebenen Produkten. Detaillierte Beschreibungen der einzelnen
Technischen Dienstleistungen einschliesslich wichtiger Hinweise bezüglich Leistungsumfang und etwaiger Einschränkungen
(die „Leistungsbeschreibungen“), sind unter www.hilti.ch (“Modulare Schienensysteme”, “Structural services”, “Fassade”,
“Messtechnik”) abrufbar. Die erwähnten Leistungsbeschreibungen sind fester Bestandteil dieser Hilti Bedingungen. Diese
Bedingungen gelten auch für zukünftige Fälle Technischer Dienstleistungen durch Hilti, ohne dass der Kunde hierauf in jedem
Einzelfall gesondert hingewiesen werden muss. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn Hilti
diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Individualabreden gehen diesen Bedingungen vor. Ergänzend und nachranging gelten
die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verkaufs- und Leistungsbedingungen“ von Hilti,
die unter www.hilti.ch eingesehen
und jederzeit bei Hilti angefordert werden können.

2. Hilti erbringt die Technische Dienstleistung grundsätzlich auf Basis am Sitz von Hilti anwendbarer technischer und rechtlicher Vorschriften. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, gilt dies auch, soweit die Technische Dienstleistung ein Projekt oder Objekt ausserhalb des Anwendungsbereiches dieser Vorschriften betrifft. Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, erfolgen Bemessungen grundsätzlich softwaregestützt nach Massgabe der von der verwendeten Software unterstützen Funktionen und Bemessungsmethoden sowie den diesen zugrundeliegenden technischen und rechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Software und deren zugrundeliegenden Bemessungsmethoden können bei Hilti erfragt werden.

3. Es obliegt dem Kunden, Hilti sämtliche der für die Technische Dienstleistung erforderlichen projekt- beziehungsweise objektbezogenen Randbedingungen mitzuteilen. Dies sind beispielsweise Umgebungsbedingungen (z.B. Korrosionsklasse, die ggf. durch vom Kunden zu beauftragende Sachverständigen zu ermitteln ist), einzuhaltende Rand- und Achsabstände, einzuhaltende Lastwerte, auftretende Belastungsarten und -typen, Abmessungen oder sonstige technische, organisatorische oder rechtliche Vorgaben. Als erforderliche und vom Kunden mitzuteilende projekt- beziehungsweise objektbezogene Randbedingungen gelten bei der Technischen Dienstleistung für:

(i) Dübel & Ankerschienen insbesondere Angaben zu Art und Festigkeit des Untergrunds, Rand- und Achsabständen, auftretenden Lastenarten und - typen, Art der vorhandenen Bewehrung im Beton, Montageart, Brandschutzanforderungen, und äussere Einflüsse wie Wasser, Chemikalien, etc.

(ii) Schienenprodukte insbesondere Angaben zu Rohrwandstärken, Rohrmaterialien, durchfliessenden Medien sowie der auf und aus Rohrleitungen wirkenden Kräfte (ggf. anhand einer Rohrstatik).

(iii) Brandschutzprodukte insbesondere Angaben zu Feuerwiderstandsdauer, zu Art (z.B. Mauerwerk, Beton, Stahl, Trockenbauwand) und Dicke des Untergrunds sowie zu Abmessungen, Anzahl und Art (z.B. Kabel, Rohre, Isolierungen, Abstände der Gewerke) der durchzuleitenden Medien.

(iv) Fassadenprodukte insbesondere Angaben zu Gebäudeabmessungen, Standort, Verankerungsuntergrund, Fassadenaufbau, Gewicht, Spannweiten und Verankerungsart des Fassadenelements.

(v) nachträgliche Bewehrungsanschlüsse insbesondere Angaben zu Art und Festigkeit des Untergrunds, Rand- und Achsabständen, auftretenden Lastenarten und -typen, Lage, Durchmesser und Art der vorhandenen Bewehrung im Bauteil, Montageart, Brandschutzanforderungen und äussere Einflüsse wie Wasser, Chemikalien etc.

4. Hilti ist nicht verpflichtet, mitgeteilte projekt- beziehungsweise objektbezogene Randbedingungen zu überprüfen, wie beispielsweise auf Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort, rechtlichen Anforderungen oder Plausibilität hin. Dies gilt auch, soweit Hilti ein Objekt besichtigt, der Ermittlung projekt- beziehungsweise objektbezogener Randbedingungen beigewohnt oder dabei unterstützt hat oder Planungsunterlagen eingesehen hat.

5. Objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen gelten der Technischen Dienstleistung von Hilti nur insoweit als zugrunde gelegt, als dies von Hilti ausdrücklich bestätigt wird; dies beispielsweise durch Wiedergabe oder Verweis von Hilti im Zuge der Technischen Dienstleistung zur Verfügung gestellten Dokumenten (z.B. Konstruktionsvorschläge, Entwurfsskizzen, technische Stellungnahmen, Berechnungen oder statische Nachweise) oder gesonderte schriftliche Bestätigung.

6. Soweit der Technischen Dienstleistung von Hilti objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen zugrunde gelegt werden, ist es alleine Sache des Kunden sicherzustellen und zu überprüfen, dass diese mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen und der vom Kunden konkret beabsichtigten Anwendung entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den objekt- beziehungsweise projektbezogenen Randbedingungen, die von Hilti der Technischen Dienstleistung zugrunde gelegt worden sind (z.B. dynamische Belastungen anstelle statischer Belastungen), oder geringfügige Abweichungen in der Ausführung (z.B. Abweichungen bei Material, Konstruktion oder Montage) eine technische Neubewertung und Neuberechnung erforderlich machen können. Es obliegt alleine dem Kunden, in solchen Fällen auf eigene Kosten und Verantwortung eine erneute vollständige Prüfung und Freigabe durch geeignete Fachleute sicherzustellen.

7. Wenn objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen fehlerhaft sind oder aufgrund von Projektänderungen geändert werden, hat der Kunde Hilti unverzüglich darüber zu informieren und korrigierte / aktualisierte objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen zur Verfügung zu stellen. Änderungen der Randbedingungen führen dazu, dass die ursprünglichen Berechnungen von Hilti für dieses Projekt nicht mehr zutreffend sein können und Hilti keine Verantwortung und Haftung für diese übernimmt. Soweit geänderte oder ergänzte objekt- beziehungsweise projektbezogene Randbedingungen zusätzliche technische Beratung oder technische Ausarbeitung durch Hilti erforderlich machen, ist Hilti berechtigt, diese zusätzliche Technische Dienstleistung abzulehnen oder - im Falle kostenpflichtiger Technischer Dienstleistung- zu berechnen.

8. Hilti und deren Mitarbeiter sind nicht für die Bauplanung des Kunden verantwortlich und handeln nicht als verantwortliche Fachplaner, Fachingenieure, Bauingenieur oder Architekten. Hilti und deren Mitarbeiter sind nicht berechtigt, Bauvorlagen zu erstellen, Genehmigungsplanungen zu unterzeichnen oder Planungen freizugeben.

9. Hilti führt keine Installationen und/oder Abnahme der Installation von Hilti Produkten durch und stellt keine Bestätigungen betreffend die ordnungsgemässe Installation von Hilti Produkten aus. Insbesondere bestätigt Hilti nicht, dass Hilti Produkte entsprechend der Hilti Zulassungen oder Bedienungsanleitungen, dem Stand der Technik oder den Anforderungen des Kunden oder Dritter installiert worden sind.

10. Sämtliche im Zuge der Technischen Dienstleistung von Hilti mitgeteilten Lastwerte verstehen sich - soweit nicht anders angegeben oder vereinbart - als Bemessungslasten und nicht als zulässige Lasten (charakteristisches Niveau). Es obliegt allein dem Kunden, bei Zweifeln in Bezug auf Lastwerte mit Hilti Rücksprache zu halten sowie sich etwaig mündlich mitgeteilte Lastwerte ausdrücklich in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) bestätigen zu lassen.

11. Die Technische Dienstleistung bezieht sich ausschliesslich auf die von Hilti vertriebenen Produkte und ist nicht auf Produkte anderer Hersteller übertragbar. Sämtliche im Zuge der Technischen Dienstleistung mitgeteilten technischen Lösungsansätze (z.B. in Form von Konstruktionsvorschlägen, Entwurfsskizzen, Berechnungen, technischen Stellungnahmen oder statischen Nachweisen) sind immer objekt- beziehungsweise projektbezogen und nicht übertragbar.

12. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart, sind Leistungsfristen und -termine bei der Technischen Dienstleistung grundsätzlich unverbindlich.

13. Die von Hilti erbrachte Technische Dienstleistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Kalendertagen nach Erhalt der Technischen Dienstleistung (z.B. Übermittlung eines individuellen Entwurfs oder einer Zeichnung) widerspricht.

14. Soweit Hilti die Technische Dienstleistung unentgeltlich erbringt, gelten von Hilti mitgeteilte technische Lösungsansätze (z.B. in der Form von Konstruktionsvorschlägen, Entwurfsskizzen, technischen Stellungnahmen, Berechnungen oder statischen Nachweisen) als grundsätzlich unverbindlich und dienen lediglich als erste Orientierungshilfe in Bezug auf technische Realisierbarkeit und vorläufige Materialkostenabschätzung. Sie stellen in keinem Fall eine Entwurfs- oder Ausführungsplanung dar und stehen unter dem Vorbehalt der Überprüfung und Freigabe durch geeignete Fachleute (z.B. Fachplaner). Es obliegt dem Kunden, solche von Hilti unentgeltlich mitgeteilten technischen Lösungsansätze auf eigene Kosten und Verantwortung von geeigneten Fachleuten insbesondere in Bezug auf die Konformität mit den Angaben in den technischen Datenblättern, technischen Handbüchern, Bedienungsanleitungen und Zulassungen der betreffenden Hilti Produkte, den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Verhältnissen vor Ort überprüfen und freigeben zu lassen. Die technischen Datenblätter, technischen Handbücher, Bedienungsanleitungen und Zulassungen zu Hilti Produkten können unter www.hilti.ch eingesehen oder bei Hilti angefordert werden.

15. Ausgenommen bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Produktehaftpflicht) wird jegliche Haftung von Hilti ausgeschlossen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mitarbeiter von Hilti (z.B. Verkaufsberater) oft keine ausgebildeten Handwerker, Statiker oder Ingenieure sind. Beratungsleistungen unserer Mitarbeiter ersetzen daher nicht eine gebotene Beratung durch qualifizierte Fachleute, insbesondere mit Bezug auf das Wissen der konkreten Gegebenheiten auf der Baustelle vor Ort. Hilti lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die infolge Nichtbeachtung einschlägiger Vorschriften (wie Baurecht, SIA-Normen) sowie etwaiger Vorgaben Dritter (wie Planer, Behörden) und / oder aus dem fehlenden Beizug qualifizierter Fachleute durch den Kunde entstehen können. Die vertragliche und/oder ausservertragliche Haftung von Hilti im Zusammenhang mit Schäden, die auf Handlungen oder Unterlassungen der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Hilfspersonen von Hilti zurückzuführen sind, sowie für die persönliche vertragliche oder ausservertragliche Haftung dieser Personen, wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist (vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen der Produktehaftpflicht sowie Fälle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit). In jedem Fall ist eine allfällige Schadenersatzpflicht von Hilti, ihren Organen, ihren Mitarbeitern und allfällig von Hilti beigezogenen Dritten – unabhängig vom Rechtsgrund – beschränkt auf den vom Kunden gemäss Vertrag bezahlten oder zu bezahlender Preis. Die Haftung für indirekte Schäden / Folgeschäden (inkl. Verzögerungsschäden) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

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